Datenschutz
Laut einer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes handelt es sich beim Datenschutz um ein Grundrecht – das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies bedeutet, jede Person kann selbst entscheiden, welche persönlichen Informationen bekannt werden sollen. Persönliche Daten die aus bestimmten Gründen weitergegeben werden, dürfen nur zweckgebunden verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Einwilligung zur Datenspeicherung gibt man in der Regel mit seiner Unterschrift, in vielen Fällen auch die Einwilligung zur Datenverarbeitung. Diese Einwilligung kann von der betreffenden Person jederzeit schriftlich wiederrufen werden. Allerdings können sich aus vielen Verträgen daraus die verschiedensten Folgen ergeben. Auch bei der Immobilienfinanzierung spielt der Datenschutz eine Rolle. Mit der Unterschrift auf dem Darlehensantrag gibt der Betreffende die Einwilligung zur SCHUFA Abfrage. Nur so ist es dem jeweiligen Kreditinstitut erlaubt eine Bonitätsprüfung vorzunehmen. Des weiteren muss der Darlehensnehmer einwilligen, dass die Darlehensdaten an die SCHUFA übermittelt werden dürfen.

