Dauermietvertrag
Hauptkennzeichen eines Dauermietvertrages ist der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechtes seitens des Vermieters. Seit dem Jahr 1953 wurden diese Dauermietverträge abgeschlossen, überwiegend von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen. Mietgliedern von Wohnungsbaugenossenschaften werden ebenfalls manchmal Dauermietverträge angeboten. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um den besten Schutz, den ein Mieter genießen kann. Der vertragliche Kündigungsschutz überschreitet den gesetzlichen Mieterschutz in weiten Teilen. Selbst bei Verkauf der Wohnung oder des Gebäudes bleibt der Dauermietvertrag bestehen. Der Käufer der Immobilie ist verpflichtet in den bestehenden Dauermietvertrag als zukünftiger Vermieter einzutreten. Für die Mieter ist dies also wirklich der beste Schutz. Wer allerdings eine vermietete Wohnung kaufen möchte, der sollte sich unbedingt darüber informieren, welche Mietverträge mit den Mietern geschlossen wurden. Denn wenn die Immobilie später selbst genutzt werden soll, so kann dies schnell zu Problemen führen.

