Deckungshypothek

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Die ausgegebene Darlehen einer Hypothekenbank werden über Pfandbrief-Ausgaben am Kapitalmarkt refinanziert. Pfandbriefe gelten im allgemeinen als eine äußerst sichere Geldanlage. Pfandbriefe sind mit einem Pfandrecht an einer Immobilie gesichert, man spricht in diesem Zusammenhang auch davon, dass sie dinglich gesichert sind. Hinzu kommt, dass maximal 60 Prozent des Beleihungswertes der Immobilie durch das Darlehen finanziert werden können. Die Hypothekenbank legt daneben Wert auf den ersten Rang im Grundbuch. Als zweitrangige Finanzierung ist diese Form also nicht möglich. Ursprünglich erfolgte die Absicherung des Darlehens grundsätzlich über eine Hypothek auf einer bestimmten Immobilie, doch heute reicht üblicherweise die Grundschuld. Das Pfandrecht selbst wird jedoch heute noch als Deckungshypothek bezeichnet. Eine Ausgabe von Pfandbriefen ist grundsätzlich nicht in einem unbegrenzten Umfang möglich, da die Sicherheit der Pfandbriefe gewährleistet sein muss. Der gesamte Betrag, der sich aus allen Pfandbriefen ergibt, muss jederzeit in Höhe des Nennwertes durch Hypotheken gedeckt sein. Man spricht von einer ordentlichen Deckung.

 
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