Deckungsprinzip
Das Deckungsprinzip spielt gerade bei Hypothekenbanken eine überaus wichtige Rolle und wird auch häufig als Kongruenzprinzip bezeichnet. Demnach muss der Gesamtbetrag aller Hypotheken (Sicherheiten) dem Betrag der Darlehen (Verpflichtungen) entsprechen. Es dürfen also grundsätzlich nur so viele Pfandbriefe herausgegeben werden, wie auch der Bestand an dinglichen Sicherheiten vorliegt. Die Pfandbriefe werden seitens der Hypothekenbank zur Refinanzierung von Darlehen herausgegeben. Daher finanzieren die Hypothekenbanken bis maximal 60 Prozent des ermittelten Beleihungswertes. Dieser Betrag gilt als ein gesicherter Erlös im Falle einer Zwangsversteigerung der Immobilie. Grundsätzlich tragen die Hypothekenbanken dabei die Grundschuld immer im ersten Rang ein. Eine zweitrangige Finanzierung über eine Hypothekenbank ist also nicht möglich. In dem Hypothekenbankgesetz findet man eine Reihe von Sicherheitsregeln, unter anderem auch das Deckungsprinzip. Aufgrund dieser gelten Pfandbriefe als eine besonders sichere Geldanlage.

