dingliche Sicherheit

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Gerade die Immobilienfinanzierung erfordert eine gute Bonität und lässt sich meist nur mit den entsprechenden Sicherheiten ermöglichen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer dinglichen Sicherheit. Darunter versteht man Sachen, die als Sicherheit dienen. Im Bereich der Immobilienfinanzierung sind dies in der Regel Grundstücke. Im Grundbuch wird eine Grundschuld vermerkt, die als dingliche Sicherheit dient. Der Darlehensgeber erhält damit das Recht, auf das Grundstück zuzugreifen und dieses zu veräußern, wenn der Darlehensnehmer nicht in der Lage ist die Rückzahlung des Darlehens vorzunehmen, wie im Darlehensvertrag vereinbart. Er kann dann die Sicherheit beispielsweise Zwangsversteigern und der Erlös wird zunächst zur Tilgung des Darlehens verwendet. Hierzu benötigt er keine Genehmigung des Eigentümers, denn diese wurde bereits mit der Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch gegeben. Im Gegensatz zu den dinglichen Sicherheiten stehen die persönlichen Sicherheiten.

 
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