Disagio

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Bei dem Disagio handelt es sich um einen Abschlag, der von der Darlehenssumme abgezogen wird. Es handelt sich dabei also um den Differenzbetrag zwischen der Auszahlungssumme und der eigentlichen Darlehenssumme. Üblicherweise wird das Disagio in einem Prozentsatz angegeben, kann aber auch in einem Betrag angegeben werden. Ein Disagio in Höhe von 3 Prozent bedeutet beispielweise, dass das Darlehen nur mit 97 Prozent ausgezahlt wird. Bei einer Darlehenssumme von 100.000 Euro, kämen also nur 97.000 Euro zur Auszahlung. In der Regel handelt es sich bei dieser Summe um Zinsen, die vorweggenommen werden oder um die Bearbeitungsgebühren für den Kredit. Für den Hausbauer, der die Immobilie zur Eigennutzung erstellt, lohnt sich ein Disagio meist nicht, denn heute kann dieses steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden. Anders ist es bei Immobilien, die im Anschluss vermietet werden sollen. Im Jahr der Darlehensauszahlung kann das Disagio als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die steuerlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden.

 
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