Effektivzins

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Unter dem Begriff „Effektivzins“ versteht man nicht anderes als den effektiven Jahreszins eines Kredites bzw. Darlehens. Der Effektivzins spiegelt die jährlichen Gesamtkosten des Kredites in einem Prozentsatz wieder. In der Regel sind der Nominalzins, der im Kreditvertrag angegeben wird, und der Effektivzins unterschiedlich. Bei Darlehen, bei denen sich die Darlehensbedingungen nicht auf die Gesamtdarlehenslaufzeit beziehen spricht man nicht von dem Effektivzins, sondern von dem anfänglichen Effektivzins, da sich die Bedingungen im Laufe der Zeit verändern können und sich dementsprechend auch der Effektivzins verändert. Laut der Preisabgabenverordnung sind die Kreditinstitute verpflichtet, den Effektivzins anzugeben. In dieser Verordnung finden sich auch die Methoden des Berechnung, die angewendet werden dürfen und die Kostenbestandteile, die in den Effektivzins mit einfließen müssen. Demnach sind beispielweise der Nominalzins, das Agio und Disagio, die Kreditvermittlungskosten, Bearbeitungsgebühren und die Kosten für eine Restschuldversicherung im Effektivzins zu berücksichtigen.

 
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