eheähnliche Gemeinschaft
Unter dem Begriff eheähnliche Gemeinschaft versteht man das Zusammenleben von zwei Personen, ohne dass diese verheiratet sind. Man geht hierbei von Mann und Frau aus. Da es immer mehr gleichgeschlechtliche Paare gibt, wurde in Deutschland der Begriff lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft eingeführt. Die eheähnliche Gemeinschaft wurde eingeführt, weil jahrelang Partner, die ohne Trauschein zusammenlebten, das Recht auf die verschiedenen Sozialleistungen genossen. Typische Beispiele sind beispielweise die Sozialhilfe, Unterhaltszahlungen und Witwenrente. Mit der Ehe bzw. einer erneuten Heirat hatten die Bezieher keinen Anspruch mehr. Lebten die Partner jedoch ohne Trauschein zusammen, so mussten die Leistungen gezahlt werden, da gegenüber dem Partner keine einklagbaren Unterhaltsansprüche bestanden. Die Ehe soll aber laut der Verfassung vor Benachteiligungen geschützt werden. Aus dieser Grundlage entstand die eheähnliche Gemeinschaft, welche dieselben finanziellen Pflichten und Nachteile einer Ehe hat. Jedoch sollen hieraus nicht die Vorteile einer Ehe gezogen werden, dies betrifft vor allem die Steuer. Heute gelten zusammenlebende Partner als eheähnliche Gemeinschaft, wenn sie über ein Jahr zusammenleben.

