Eigenbedarf
Der Eigenbedarf ist ein Grund, mit dem ein Vermieter einen Mietvertrag kündigen kann. Man spricht auch von der Kündigung wegen Eigenbedarfes, die Grundlagen ergeben sich aus dem Paragrafen 573 des bürgerlichen Gesetzbuches. Eine solche Kündigung ist nur rechtens, wenn sie ordentlich begründet wird. Zum einen muss der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben angeben, welche Person die Wohnung beansprucht und zum anderen muss er begründen warum die Wohnung von der Person benötigt wird. Dabei reicht es nicht aus, den bloßen Wunsch zu haben die Wohnung zu beziehen. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist nur möglich, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst oder für nahe Familienangehörige benötigt. Wer eine vermietete Eigentumswohnung erwirbt, sollte sich im klaren darüber sein, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarf nicht einfach möglich ist. In den einzelnen Bundesländern können zudem Verordnungen erlassen werden, die eine Sperrfrist für Kündigungen nach dem Erwerb setzen. So beträgt die Sperrfrist innerhalb von Ballungsgebieten in NRW beispielweise 8 Jahre. Dies bedeutet, das erst acht Jahre nach dem Erwerb eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgesprochen werden darf.

