Eigenbedarfskündigung
Es kommt immer wieder vor, dass ein Mietvertrag aufgrund eines Eigenbedarf seitens des Vermieters gekündigt wird. Doch eine Kündigung ist in diesem Fall nur in begründeten Fällen möglich. Zum einen muss die Wohnung von dem Vermieter selbst oder einem seiner nahen Angehörigen benötigt werden. Zum anderen muss der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben auch begründen, warum die Wohnung benötigt wird. Es reicht nicht allein der bloße Wunsch in die Wohnung einzuziehen. Der Gesetzgeber hat in solchen Fällen den Mietern einen besonderen Schutz eingeräumt. Zum einen gelten besondere Kündigungsfrist, zum anderen wird der Mieter gerade im Falle einer Veräußerung der vermieteten Immobilie besonders geschützt. Verordnungen, die von den einzelnen Bundesländern erlassen werden können, setzen bestimmte Sperrfristen für die Aussprechung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs nach dem Erwerb. In NRW gilt beispielsweise die Regelung, dass in den Ballungsgebieten eine Kündigung erst nach acht Jahren möglich ist, in den Randgebieten verkürzt sich die Sperrfrist auf sechs Jahre.

