Eigenheimzulage

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Die Eigenheimzulage wurde zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Jedoch haben alle, die mit der Herstellung ihres Eigenheimes vor diesem Termin begonnen haben oder zuvor einen notariellen Kaufvertrag geschlossen haben, Anspruch auf die Eigenheimzulage, wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Dies bedeutet das frühestens im Jahre 2013 ein Ende der Eigenheimzulage abzusehen ist. Mit der Eigenheimzulage wurde Wohneigentum, welches selbst genutzt wurde, im besonderen Umfang gefördert. Wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt wurden, dann wurde die Eigenheimzulage für acht Jahre gewährt. Sie betrug in 5 Prozent der Herstellungskosten für Neubauten, maximal jedoch 2.556 Euro jährlich. Für Bestandimmobilien bzw. Altbauten konnte die Eigenheimzulage ebenfalls beantragt werden, jedoch belief sich die Höhe auf 2,5 Prozent der Anschaffungskosten bzw. maximal 1.278 Euro im Jahr. Wer die Eigenheimzulage bewilligt bekommen hatte konnte zudem die Kinderzulage beantragen, wenn Kinder im Haushalt lebten. Durch die Eigenheimzulage war es gerade auch finanzschwächeren Familien möglich das Eigenheim zu finanzieren.

 
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