Eigenheimzulagengesetz
Bei dem Eigenheimzulagegesetz handelte es sich um eine staatliche Subvention, die den selbstgenutzten Wohnungseigentum fördern sollte. Das Gesetz zur Eigenheimzulage wurde jedoch zum 1. Januar 2006 abgeschafft und wird seit dieser Zeit nicht mehr gewährt. Wer jedoch vor diesem Termin mit der Errichtung seines Wohneigentums begonnen hat oder einen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen hat, bekommt die Eigenheimzulage noch für den gesamten Förderzeitraum (8 Jahre) gewährt, wenn die persönlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Dies bedeutet, dass eine Ende des Eigenheimzulagegesetztes frühestens im Jahr 2013 zu erwarten ist. Altbauten und Neubauten werden dabei unterschiedlich gefördert. Die Eigenheimzulage für Neubauten betrug/beträgt 5 Prozent der Herstellungskosten, maximal jedoch 2556 Euro im Jahr. Für Altbauten wurde die Hälfte gewährt. Wer Anspruch auf die Eigenheimzulage hatte und zu dessen Haushalt Kinder gehörten konnte zudem eine Kinderzulage beantragen, die ebenfalls acht Jahre gezahlt wurde/wird. Durch das Eigenheimzulagegesetz wurden vielen finanzschwächeren Familien die Möglichkeit zum Eigenheim gegeben.

