Eigennutzung
Unter dem Begriff Eigennutzung versteht man grundsätzlich die Anschaffung von Wohnraum, welcher selbst genutzt wird. Dies können sowohl Eigentumswohnungen als auch Häuser sein. Der Wohnraum wird also selbst in Anspruch genommen und nicht vermietet. Früher war die Eigennutzung eine Vorraussetzung für die Eigenheimzulage, die auf Grund des Eigenheimzulagegesetzes unter bestimmten anderen Voraussetzungen beantragt werden konnte. Doch auch heute finden sich noch Fördermöglichkeiten, die eine Eigennutzung voraussetzen. Hier sein beispielweise die KfW-Förderbank genannt. Sie bietet ein spezielles KfW-Wohneigentumsprogramm, welches für den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigentumswohnungen und Eigenheimen beantragt werden kann. Hier handelt es sich um ein Darlehen, welches sich durch seine besonders günstigen Zinsen auszeichnet. Dabei können diese Darlehen auch beantragt werden, wenn die Absicherung durch einen nachrangigen Grundbucheintrag erfolgt. Zudem ist die Förderung auch mit anderen Förderungen kombinierbar.

