Eigentümerversammlung

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Bei der Eigentümerversammlung handelt es sich um das oberste Organ der Willensbildung, Beschluss und Selbstverwaltung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Die Rechtsgrundlage beruht auf dem Wohnungseigentumsgesetz, abgekürzt WEG. In vielen Teilungserklärungen finden sich jedoch abweichende Regelungen, die in den Fällen dann die Grundlage der Eigentümerversammlung bilden. Die Eigentümerversammlung ist für die verschiedensten Bereich zuständig: Maßnahmen zu ordnungsgemäßen Verwaltung, Aufstellung von Gebrauchsregelungen, die dem gemeinschaftlichen Eigentum dienen, Instandsetzung, Instandhaltung, Wahl eines Verwalters und dessen Abberufung, Wirtschaftplanung, Rechnungslegung inkl. der Jahresabrechnung, Verwaltungsbeirat, Aufwendungen, bauliche Veränderungen und die Ermächtigung des Verwalters damit er Ansprüche geltend machen kann. Die Beschlüsse die gefasst werden erfordern in der Regel die Zustimmung der Mehrheit aller anwesenden Wohnungseigentümer. Einige Beschlüsse erfordern jedoch die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, so beispielweise Beschlüsse, die bauliche Maßnahmen und besonders hohe Aufwendungen betreffen.

 
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