Eigentum
Bei dem Begriff Eigentum handelt es sich um die rechtliche Zuordnung einer unbeweglichen oder beweglichen Sache. Eigentümer kann dabei sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person sein. Der Begriff Eigentum ist nicht mit dem Begriff Besitz gleichzusetzen. Denn eine Sache kann Eigentum von jemanden sein, sich aber im Besitz eines anderen befinden. In der Immobilienwirtschaft ist der Eigentümer einer Immobilie, derjenige, der die Immobilie erworben hat und im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Doch, wenn die Immobilie vermietet wird befindet sie sich im Besitz des Mieters. Auf Grundlage des Verfassungsrechtes wird das private Eigentum geregelt, hier ist vor allem der Artikel 14 des Grundgesetzbuches ausschlaggebend. Wer Eigentümer ist, erhält mit dem Eigentumserwerb nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. So muss beispielweise der Gebrauch des Eigentums dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Bei dem Eigentum an Immobilien spricht man auch vom Grundbesitz – der Besitz von Land, Liegenschaften oder Grundstücken mit Gebäuden.

