Eigentumswohnung

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Eine Eigentumswohnung ist ein Wohnungseigentum innerhalb eines Gebäudes. Hier findet sich eine spezielle Form des Eigentums, denn es handelt sich um eine Mischform. Einerseits erwirbt der Käufer der Eigentumswohnung das Alleineigentum an der Wohnung, man spricht auch vom Sondereigentum; andererseits erwirbt er ein Gemeinschaftseigentum an dem dazugehörigen Miteigentumsanteil. Dies bedeutet, dass man zwar mit dem Kauf der Herr bzw. die Herrin über die Wohnung ist, aber nicht der Herr bzw. die Herrin über das Haus. Die Wohnungseigentümer sind Mitglieder einer Gemeinschaft und erhalten nicht nur Rechte, sondern ihnen werden gleichzeitig auch Pflichten auferlegt. Innerhalb des Wohnungseigentumsgesetzes findet man die gesetzlichen Regelungen. Das Sondereigentum und das Gemeinschaftseigentum sind beide ein fester Bestandteil des Wohnungseigentums und sind nicht trennbar. Wenn es sich nicht um eine Wohnung handelt, die käuflich erworben wird, sondern beispielweise um ein Laden- oder Büroraum, so spricht man vom Teileigentum.

 
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