Einheitspreis

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Bei einem Einheitspreis handelt es sich um eine Vergütung, die für eine festgelegte Leistungseinheit gezahlt wird. Gerade in baurechtlichen Verträgen findet die Vergütungsart nach dem Einheitspreis vielfach Verwendung. Der Einheitspreis legt einen festen Preis für die jeweilige einzelne Leistung fest und wird vertraglich vereinbart. Beispielweise wird die Verlegung von Parkett vereinbart und hierfür wird der Einheitspreis von 60 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Der sich daraus ergebende Gesamtpreis wird üblicherweise durch ein Aufmass errechnet. Es spielt dabei keine Rolle wie hoch die Materialkosten sind oder wie viel Zeit und Arbeitskraft die Verlegung in Anspruch nimmt, der Preis ändert sich hierdurch nicht. Die im Vertrag meist angegebene Leistungsmenge kann von der tatsächlich erbrachten Menge abweichen. Grundsätzlich erfolgt dann die Berechnung des Gesamtpreises nach der Aufmass-Errechnung. Die gesetzliche Grundlage des Einheitspreises findet sich im Paragrafen 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B, die auch kurz VOB/B genannt wird.

 
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