Einkommensnachweis
Das Einkommen kann durch die verschiedensten Belege nachgewiesen werden, wie beispielweise Gehaltsabrechnungen, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Einkommensteuerbescheide. Wer ein Darlehen oder Kredit beantragt, von dem wird in der Regel auch ein Einkommensnachweise gefordert. Dieser dient zur Bonitätsprüfung und zur Ermittlung der maximalen monatlichen Belastung, die vom Darlehensnehmer aufgebracht werden kann. Welche Belege von den Kreditinstituten verlangt werden ist unterschiedlich und hängt auch von der jeweiligen Darlehenshöhe ab. In dem Kreditvertrag finden sich Angaben hierüber. Die Dokumente müssen in der Regel im Original vorgelegt werden und Kopien werden nicht akzeptiert. Meist wird grundsätzlich die Vorlage der letzten bis zu den letzten drei Verdienstbescheinigungen verlangt, bei Selbständigen entsprechend die Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung. Einige Banken verlangen darüber hinaus den Arbeitsvertrag, aus dem sie entnehmen können ob es sich um einen unbefristeten Arbeitsplatz handelt und seit wann der Kreditnehmer dort beschäftigt ist.

