Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Das deutsche Einkommenssteuergesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen sieben verschiedenen Einkunftsarten, hierzu gehören auch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Jeder, der eine Immobilie besitzt und diese vermietet erzielt daraus Einkünfte, diese müssen nicht zwangsläufig positiv sein, sondern können auch negativ sein. Man ermittelt die Einkünfte indem man die Einnahmen den Werbungskosten gegenüberstellt. Die Einkünfte die sich daraus ergeben sind steuerpflichtig nach Paragraf 2 des Einkommensteuergesetzes. Zu den Einnahmen zählen nicht nur die Nettomieten, sondern auch die vereinnahmten Nebenkosten. Zu den Werbungskosten zählen beispielweise die Absetzung für Abnutzung (auch Abschreibung genannt), Finanzierungskosten, Instandhaltungskosten, die verausgabten Nebenkosten, Steuerberatungskosten, Versicherungen und der Erbpachtzins. Bei Eigentumswohnungen, die vermietet werden, kann auch das Hausgeld zu den Werbungskosten gerechnet werden. Hierzu gehört jedoch nicht die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage.

