Einliegerwohnung

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Bei einer Einliegerwohnung handelt es sich um eine zusätzliche Wohnung im Eigenheim. Diese hat aber nur eine untergeordnete Bedeutung gegenüber der Hauptwohnung. Die Definition ergibt sich aus dem Paragrafen 11 des Wohnungsbaugesetzes. Die Einliegerwohnung muss sich dadurch auszeichnen, dass sie separat zu vermieten ist. Dabei muss sie jedoch nicht zwangsläufig abgeschlossen sein. Heute findet man überwiegend Einliegerwohnungen, die abgeschlossen sind und über eine Kochgelegenheit und sanitäre Anlagen verfügen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass ein solches Gebäude im steuerrechtlichen Sinne als ein Zweifamilienhaus gilt. Bei der Vermietung einer solchen Einliegerwohnung müssen die gesetzlichen Vorschriften beachtet werden, die in Teilen von den Vorschriften einer Mietwohnung abweichen. Dies betrifft insbesondere den Kündigungsschutz. Die Einliegerwohnung als solches entstand ursprünglich auf Bauernhöfen in ländlichen Gegenden. Hier wurden die Einliegerwohnungen den Landarbeitern vermietet. Durch das 1. Wohnungsbaugesetz in Deutschland wurden Einliegerwohnungen nach dem zweiten Weltkrieg vorgeschrieben. Damit sollte der extreme Wohnungsmangel behoben werden.

 
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