Einmessung
Nach der Errichtung eines Gebäudes wird dieses in Bezug zu den Grenzen aufgemessen, man spricht hierbei von der Einmessung. Nach erfolgen der öffentlichen Messung, werden Berechnungen vorgenommen und eine Eintragung von Skizzen in die jeweilige Liegenschaftskarte erfolgt. Die katasterführende Stelle nimmt zunächst eine Überprüfung vor und übernimmt anschließend die Daten. Das Vermessungsgesetz gibt vor, dass jeder Grundstückseigentümer sein Grundstück vermessen lassen muss. Die Kosten hierfür trägt der Grundstücksbesitzer. Die Einmessung erfolgt auf dem Hintergrund, die Liegenschaftskataster auf dem Laufenden zu halten. Der Grundstückseigentümer erhält einen Kartenauszug mit dem eingetragenen Gebäudebestand. Zudem erhält er eine entsprechende Einmessungsbescheinigung bzw. Grenzbescheinigung. Die Einmessungsbescheinigung als Nachweis der Rohbaufertigstellung von vielen Kreditinstituten verlangt. Die Einmessung erfolgt grundsätzlich durch einen staatlich bestellten Vermesser.

