Einsprüche von Grundstücksnachbarn

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Streitigkeiten zwischen Nachbarn treten leider immer wieder auf. Oft sind es kleinere Anlässe, die zu Streitigkeiten führen, wie überhängende Zweige, störendes Hundegebell, Bäume, die unerwünschten Schatten spenden oder Komposthaufen in nähe der Grundstücksgrenze. Immer wieder gibt es Streitigkeiten um den Zaun und in vielen Fällen muss das Gericht eine Schlichtung herbei führen. Auch für geplante Objekte muss bereits im vorhinein mit eventuellen Einsprüchen der Nachbarn gerechnet werden. Da helfen auch nicht unbedingt die behördlichen Auflagen viel, denn auch Baugenehmigungen können durch Einsprüche der Nachbarn hinfällig werden. Der Einspruch eines Nachbarn ist also jederzeit möglich, auch wenn eine Baugenehmigung vorliegt, sie bietet keinen Schutz vor den Nachbarn. Viele der Klagen verlaufen zwar nicht erfolgreich, jedoch führen sie zu viel Ärger, einem eventuellen Baustopp und zusätzlichen Kosten bei den beauftragten Unternehmen. Um Einsprüche von vornherein zu vermeiden, empfiehlt sich ein persönliches Gespräch mit den Nachbarn vor Baubeginn. Eine Nachbareinverständniserklärung ist hilfreich um einen rechtlichen Angriff auf die erteilte Baugenehmigung zu vermeiden.

 
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