Einstellplätze

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Unter einem Einstellplatz versteht man eine Fläche, auf der ein Kraftfahrzeug abgestellt werden kann. Dabei muss diese Fläche auf dem eigenen Grundstück liegen und außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen. Heute muss jedes neu errichtete Gebäude eine bestimmte Anzahl an Einstellplätzen nachweisen. Hierfür gibt es Richtzahlen, die eine notwendige Anzahl an Einstellplätzen wiederspiegeln, diese beruhen auf dem durchschnittlichen Bedarf. Die genaue Anzahl wird jedoch im Einzelfall festgelegt. Bei Einfamilienhäusern liegt die Richtzahl 1-2 Einstellplätzen und bei Mehrfamilienhäusern bei 1-1,5 Einstellplätzen pro Wohnung. Für gewerbliche Räume, Büro- und Verwaltungsgebäude gelten spezielle Richtzahlen. Grundsätzlich können die Einstellplätze auch auf einem in der Nähe gelegenen Baugrundstück errichtet werden, wenn durch eine Baulast die Benutzung auch gesichert ist. Dies findet man häufig bei Mehrfamilienhäusern. Man geht dabei aus, dass eine Entfernung von bis zu 300 Metern als angemessen gilt. Es zählt jedoch der tatsächliche Fußweg, nicht etwa Luftlinie.

 
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