Einwochenfrist
Der Begriff „Einwochenfrist“ findet sich in den verschiedensten Bereichen, der sich unter anderem auch im Bankwesen wiederfindet. Bevor ein Darlehensnehmer einen Hypothekendarlehensvertrag unterzeichnet, erhält er von dem Kreditinstitut ein entsprechendes Darlehensangebot. In diesem Angebot finden sich die Konditionen zu denen das Kreditinstitut bereit ist, das Hypotheken Darlehen zu gewähren. An dieses Angebot muss sich das Kreditinstitut jedoch nicht unendlich halten. Hier tritt die Einwochenfrist ein, das Angebot ist also auf eine Woche begrenzt. Nach Ablauf der Einwochenfrist, ist das Kreditinstitut berechtigt die Darlehenskonditionen zu ändern. Man sollte daher den Darlehensvertrag innerhalb der Einwochenfrist unterschreiben und beim jeweiligen Kreditinstitut vorlegen. Wie in anderen Bereichen auch, gilt auch hier, dass man sich durch diese Frist nicht unter Druck setzen lassen sollte. Wenn man von den Konditionen nicht überzeugt ist oder lieber noch vergleichen möchte, so sollte man dies auf jeden Fall tun. Meist werden auch zu einem späteren Zeitpunkt die angebotenen Konditionen übernommen, schließlich verdient auch das Kreditinstitut daran Geld.

