Endabnahme

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Unter der Endabnahme versteht man die Bestätigung der Fertigstellung einer bestimmten Leistung oder den Erfolg einer Lieferung. Bei der Endabnahme bestätigt der Auftraggeber zudem die Mängelfreiheit, daher empfiehlt es sich bei der Endabnahme immer jemanden dabei zu haben, der sich ein wenig auskennt. Mängel müssen bei der Endabnahme festgehalten werden, wenigstens solche, die sichtlich zu erkennen sind, hierzu dient das Abnahmeprotokoll. Bei gravierenden oder einer Vielzahl von kleinen Mängeln kann die Endabnahme verweigert werden. Nach der Endabnahme kann der Bauherr/die Bauherrin dem jeweiligen Bauunternehmer gegenüber nur noch auf Nachbesserung, Minderung, Wandelung oder Schadensersatz bestehen. Zum anderen versteht man unter der Endabnahme aber auch eine Bestätigung seitens der zuständigen Behörden, die bei der Abnahme feststellen, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden. Bauliche Anlagen, die der Genehmigungspflicht unterliegen, sind hiervon betroffen. Mit der Endabnahme wird auch gleichzeitig die Wohnbewilligung ausgesprochen.

 
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