Energiesparverordnung

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Bei der Energiesparverordnung, die auch kurz mit EnEV bezeichnet wird, handelt es sich um eine Verordnung, die in Deutschland zum 1.2.2002 in Kraft gesetzt wurde. Die Energiesparverordnung löste die bis dahin bestehende Heizungsanlagen- und Wärmeschutzverordnung ab. Die Grundlagen zur neuen Verordnung finden sich im Energieeinsparungsgesetz. Ziel ist es, mit dieser Verordnung den Primärenergiebedarf deutlich einzuschränken. Es werden in der Energiesparverordnung Standards festgelegt, die ein Gebäude einhalten muss. Allerdings unterscheidet man hier zwischen Neubauten, Bestandsbauten und Altbauten. Neben dem tatsächlichen Energiebedarf für Warmwasser und Heizung, der nötig ist um ein angenehmes Wohnklima zu schaffen, werden auch die Verluste und die eventuelle Gewinnung berücksichtigt, so beispielweise die Gewinnung durch Solaranlagen, die nötige Aufbereitung, der Transport bis zum Gebäude, die Verteilung und Speicherung. Hintergrund sind die jährlich steigenden Energiekosten in den letzten Jahren. Mit der Vorordnung sollen Einsparungen in diesem Bereich getroffen werden.

 
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