Enteignung

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Unter dem Begriff „Enteignung“ versteht man den Entzug des Eigentums. Dies kann sowohl unbewegliche als auch bewegliche Sachen betreffen. Das Eigentum und das Erbrecht werden in Deutschland im Grundgesetz garantiert, gleichzeitig verpflichtet das Eigentum aber auch zum Dienst am Allgemeinwohl. Eine Enteignung wird also nur zugelassen, wenn es sich hierbei um einen entsprechenden Dienst am Allgemeinwohl handelt. Basis der Enteignung muss ein Gesetz sein, wie beispielweise das Landesstraßengesetz oder das Baugesetzbuch. Eine Enteignung findet nur dann statt, wenn keine andere Lösung gefunden wird. Handelt es sich um eine neu zu errichtende Infrastruktur, so wird versucht durch freiwillige und einvernehmliche Vereinbarungen die Grundstücke zu übernehmen. Nur wenn hier keine Erfolg verzeichnet wurde, kann eine Grundstücksenteignung vorgenommen werden. Es gibt auch Fälle, da bleibt das Eigentum bestehen, dem Eigentümer selbst wird aber das Nutzungsrecht entzogen. Hier sei als Beispiel ein Grundstück genannt, welches in einem Naturschutzgebiet liegt.

 
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