Entschädigung

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Unter einer Entschädigung versteht man grundsätzlich eine Leistung, die aufgrund erlittener Nachteile und/oder Einschränkungen geleistet wird. Solche Entschädigungen sind auch bei der Enteignung von Grundstücken zu leisten, da zum einen ein Rechtsverlust eintritt und zum anderen hierdurch Vermögensnachteile entstehen. Die Entschädigung hat der Enteignungsbegünstigte an den Entschädigungsberechtigten zu leisten. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von dem Zustand des Grundstückes, und zwar zu dem Zeitpunkt an dem der Enteignungsantrag entschieden wird. Erfolgt bereits vorher eine Besitzeinweisung, so gilt der Zustand zu diesem Zeitpunkt. Die Entschädigung für den Rechtsverlust richtet sich in der Regel nach dem Verkehrswert des Grundstücks. Entstehen durch die Enteignung andere Vermögensnachteile, so wird die Entschädigung unter der gerechten Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und aller Beteiligten festgesetzt. Meist erhält der Entschädigungsberechtigte ein anderes, vergleichbares Grundstück und die Kosten für einen eventuell erforderlichen Umzug aufgrund der Enteignung werden übernommen.

 
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