Erbauszahlung
Bei einer Erbauszahlung handelt es sich um eine Ausgleichszahlung, die häufig auch als Gleichstellungsgeld bezeichnet wird. Wird eine Immobilie vererbt, so muss unter Umständen eine Erbauszahlung erfolgen, wenn es weitere Miterben gibt. Es darf kein Erbe benachteiligt werden, daher stehen allen Miterben entsprechende Erbauszahlungen zu, wenn der Wert der Immobilie den eigenen Erbteil übersteigt. Beispielweise erbt ein Bruder eine Immobilie im Wert von 200.000 Euro und der andere Bruder einen Erbteil mit gleichem Wert, so wird keine Erbauszahlung nötig. Anders sieht es aus, wenn der andere Bruder nur einen Erbteil in Höhe von 150.000 Euro erhält. So ist der Erbe der Immobilie verpflichtet eine Erbauszahlung an den Bruder abzuführen. Häufig einigen sich die Erben diesbezüglich untereinander, wann und wie die Erbauszahlung erfolgt. Doch rein rechtlich ist die Erbauszahlung sofort fällig. Im Notfall muss über diesen Betrag ein Darlehen aufgenommen werden, damit die Erbauszahlung erfolgen kann.

