erstrangige Hypothek
Der Begriff Hypothek stammt aus dem griechischen und bedeutet so viel wie Unterschuld. Grundsätzlich handelt es sich hier bei um eine Grundschuld, die entsprechend im Grundbuch eingetragen wird. Die Hypothek dient der Sicherung der Forderung. Unter einer erstrangigen Hypothek versteht man eine Hypothek, die im Grundbuch an erster Rangstelle steht. Liegt die Höhe dieser Hypothek zudem unter der Beleihungsgrenze, so spricht man in diesem Zusammenhang von einer 1a-Hypothek. Die Rangstelle der Hypotheken- und Darlehensgeber ist im Falle einer Zwangsversteigerung von entscheidender Bedeutung. Bei einer Verwertung der Immobilie werden zunächst die Gläubiger abgefunden, die an erster Rangstelle stehen, erst danach folgen die anderen entsprechend ihrem Rang. Meist kann man für erstrangige Hypotheken daher einen besonders günstigen Zinssatz vereinbaren, die Kreditinstitute tragen ein geringeres Risiko. Viele Kreditinstitute vergeben daher auch keine Finanzierungen, bei denen sie an zweiter Rangstelle stehen. Wer einen Anspruch auf Fördermittel bei der KfW Bank hat, der kann die Darlehen der KfW Bank in nachrangiger Folge absichern.

