Ertragswert
Bei dem Ertragswert handelt es sich um eine Bemessungsgrundlage, die von den Finanzämtern für die verschiedensten Abgaben berechnet wird. Hierzu gehören beispielweise die Erbschafts- und Schenkungssteuern, Bodenwertabgaben, Vermögenssteuer und Grundsteuern. Der Ertragswert wird dabei von den wirtschaftlichen Einheiten nach den Vorschriften des Steuerwesens berechnet. Wenn sich ab der Feststellung gravierende Änderungen bezüglich des Wertes, der steuerlichen Zuwendung oder der Art ergeben, so kann eine Neufeststellung des Ertragswertes seitens des Finanzamtes erfolgen. Zur Festsetzung des Ertragswertes unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Verfahren: das Sachwert- und das Ertragswertverfahren. Das Ertragswertverfahren wird bei bebauten Grundstücken angewendet, die einen Ertrag mit der Immobilie erzielen. Wenn mit der Immobilie kein Ertrag erzielt wird, so kommt das Sachwertverfahren zur Anwendung. Die gesetzlichen Regelungen zum Ertragswert finden sich im Paragrafen 19 des Bewertungsgesetzes, kurz auch BewG genannt.

