Erwerb auf Rentenbasis

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Bei dem Erwerb einer Immobilie auf Rentenbasis wird seitens des Verkäufers nicht der volle Kaufpreis entrichtet. Verkäufer und Käufer vereinbaren vielmehr eine monatliche Rente, die der Verkäufer zu zahlen hat. Die Höhe der Rente richtet sich zum einen nach dem erzielbaren Kaufpreis und zum anderen nach dem Zeitraum in der die Rente gezahlt werden soll. Grundsätzlich stehen hier zwei verschiedene Modelle zur Verfügung. Zum einen kann ein fester Zeitraum vereinbart werden, beispielweise 20 Jahre, in denen eine monatliche festgelegte Rente fällig wird – man spricht dann von einer Zeitrente. Am Ende der Laufzeit geht das Haus in den Besitz des Erwerbers über. Zudem gibt es die Leibrente, bei diesem Modell wird die monatliche Rente bis zum Ableben des Verkäufers gezahlt. In vielen Fällen wird diese Leibrente der Inflation angepasst, so dass sich die Höhe während der Laufzeit verändern kann. Beide Methoden des Erwerbs haben ihre Vor- und Nachteile. Bei der Leibrente kann es passieren, dass der Verkäufer sehr alt wird und der Käufer entsprechend lange zahlen muss. Bei der Zeitrente steht genau fest, wann das Haus abbezahlt sein wird.

 
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