Fertigungskosten
Die Fertigungskosten werden vielfach auch Anschaffungs- oder Herstellungskosten genannt. Grundsätzlich muss man jedoch unterscheiden, ob es sich um den Erwerb einer Immobilie oder den Neubau einer Immobilie handelt. Erwirbt man ein Gebäude, dann werden die Kosten mit Anschaffungs- oder Erwerbskosten bezeichnet. Bei der Errichtung eines Gebäudes spricht man dagegen von den Fertigungs- oder Herstellungskosten. Zu den Fertigungskosten zählen eine Reihe verschiedener Positionen, wie beispielweise die Kosten für Grundstück, Erschließung, den eigentlichen Bau, Behörden, Notar, Ingenieure, Architekten, Zinsen während des Baus, Grunderwerbssteuern, Außenanlagen und sonstige Nebenkosten, die für die Errichtung des Gebäudes notwendig sind. Zu den Anschaffungskosten bei dem Erwerb einer Immobilie gehören beispielweise auch die Kosten, die für eine Modernisierung oder Sanierung des Gebäudes aufgebracht werden müssen. Die Gesamtkosten, die sich hieraus ergeben sind von steuerlicher Bedeutung in so fern die Immobilie steuerlich geltend gemacht werden kann, beispielweise bei einer Vermietung. Hieraus ergibt sich die anschließende Berechnung der AfA.

