Fertigungslohn
Der Fertigungslohn ist ein nicht gerade geringer Teil der Herstellungskosten. Ursprünglich stammt dieser Begriff aus der Kostenartenrechnung beziehungsweise der Kosten- und Leistungsrechnung. Mit dem Fertigungslohn bezeichnet man hier die Löhne, die sich als Einzelkosten einer bestimmten Dienstleistung oder einem bestimmten Werkstück zurechnen lassen. In der Kosten- und Leistungsrechnung werden die Hilfslöhne dagegen nur den Gemeinkosten zugerechnet. Auch bei der Errichtung eines Hauses wird oft von den Fertigungslöhnen gesprochen. Hierunter versteht man alle Löhne, die an die Arbeiter und Handwerker zu zahlen sind. Die Fertiglöhne lassen sich durch Eigenleistungen erheblich reduzieren. Selbst Nichthandwerker können hier deutliche Einsparungen vornehmen, indem sie beispielweise die Malerarbeiten oder die Fußbodenbeläge selbst vornehmen. Freunde und Bekannte, die für ihre Mithilfe eine Entlohnung erhalten, werden ebenfalls zu den Fertigungslöhnen gerechnet. Im übrigen müssen diese auch entsprechend gemeldet werden, sonst handelt es sich um Schwarzarbeit.

