Festdarlehen

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Bei einem Festdarlehen handelt es sich um ein Darlehen, welches über die gesamte Laufzeit hin tilgungsfrei bleibt. Man spricht auch häufig von einem endfälligen Darlehen, da dieses am Ende der Laufzeit in einer Summe getilgt wird. Der Zinssatz wird beim Festdarlehen auf eine bestimmte Laufzeit hin festgeschrieben. In der Regel erfolgt die Tilgung mit Ende dieser Zinsbindungsfrist. Das Festdarlehen wird meistens in Kombination mit einer Kapitallebensversicherung, einer Rentenverscherung oder einem Bausparvertrag aufgenommen. Während der Laufzeit müssen nur die anfallenden Zinsen für das Darlehen gezahlt werden, die Tilgung entfällt. Hinzu kommen natürlich die Beiträge zur Lebens- bzw. Rentenversicherung oder die Sparbeiträge für das Bauspardarlehen. Werden die Versicherungen bzw. der Bausparvertrag fällig, so wird mit diesem Geld das Festdarlehen getilgt. Gerade bei Kapitallebensversicherung erhält der Darlehensnehmer oft noch eine Auszahlung, die sich aufgrund der Gewinnbeteiligungen und Überschüssen ergibt.

 
Bild Registrieren2