fiktives Baujahr

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Viele ältere Gebäude werden im Laufe der Zeit modernisiert oder saniert. Damit verändert sich ihr Nutzwert und entspricht dem von jüngeren Baujahren. Ein modernisiertes Gebäude kann somit also einer anderen Altersbauklasse zugeordnet werden. Bei der Ermittlung der Alterswertminderung wird dem jeweiligen Objekt daher ein fiktives Baujahr zu Grunde gelegt. Das fiktive Baujahr kann erheblich vom ursprünglichen Baujahr abweichen. Der Begriff „fiktives Baujahr“ wird jedoch auch in einem anderen Zusammenhang verwendet. Wenn ein Gebäude aus verschiedenen Teilen, die in unterschiedlichen Baujahren erstellt wurden besteht, wird oft ebenfalls ein fiktives Baujahr bestimmt. In der Regel sollte man hierbei das gesamte Gebäude als eine wirtschaftliche Einheit betrachten und demnach eine Bestimmung des fiktiven Baujahres vornehmen. Gerade deshalb auch, weil meist im Zuge des Anbaus auch Teile der bestehenden Bausubstanz erneuert wurden. Falls dies jedoch nicht der Fall war, sollten die beiden Gebäudeteile getrennt bewertet und anschließend die Sachwerte der Gebäude addiert werden.

 
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