Flächennutzungsplan

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Der Flächennutzungsplan wird auch häufig einfach mit FNP abgekürzt und gilt als sogenannter vorbereitender Bauleitplan. Aus dem Flächennutzungsplan lassen sich die räumlichen Entwicklungs- und Planungsziele der jeweiligen Gemeinde entnehmen. Die Inhalte des Flächennutzungsplanes basieren auf die Vorschriften innerhalb des Paragrafen 5 des Baugesetzbuches. Grundsätzlich sollte der Flächennutzungsplan spätestens nach 15 Jahren von den Gemeinden neu geprüft werden. Eventuelle Änderungen, Ergänzungen oder auch Neuaufstellungen sind dann bei Bedarf durchzuführen. Im Flächennutzungsplan findet man für jeden Bereich der gesamten Gemeinde die Art der Bodennutzung, so lässt sich beispielweise erkennen welche Flächen, der Erholung, der Forstwirtschaft dem Verkehr oder der Bebauung zugeordnet sind. Allerdings haben die Darstellungen im Flächennutzungsplan keine rechtliche Bindungswirkung für den Bürger, sie sind nur innerhalb der Verwaltung bindend. Erst durch den späteren Bebauungsplan werden die Inhalte des Flächennutzungsplanes auch verbindlich.

 
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