Forderungsabtretung

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Bei einer Forderungsabtretung handelt es sich um einen Wechsel der Gläubiger. In diesem Zusammenhang wird der alte Gläubiger als Zedent und der neue Gläubiger als Zessionar bezeichnet. Im Bereich der Immobilienfinanzierung entsteht eine Abtretungsmöglichkeit, wenn eine Umschuldung vorgenommen wird. Der Vorteil einer Forderungsabtretung liegt darin, dass keine neue Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden muss, sondern die bestehende Grundschuld an den neuen Gläubiger abgetreten wird. Jedoch müssen hierzu einige Voraussetzungen zutreffen, um eine Forderungsabtretung vornehmen zu können. Die bestehende Grundschuld muss den Anforderungen des Zessionars (neuen Gläubigers) entsprechen, wie beispielweise die Nebenleistungen, der Zinssatz und die Vollstreckbarkeit. Bei der Forderungsabtretung muss nicht die gesamte Grundschuld abgetreten werden, sondern auch eine Teilabtretung ist möglich. Mit der Abtretung erhält der neue Gläubige auch das Recht eine Zwangsversteigerung anzustreben, wenn die Schuldentilgung seitens des Darlehensnehmers nicht eingehalten wird.

 
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