formeller Beginn
Der formelle Beginn ist nicht der tatsächliche Beginn des Hausbaus, sondern lediglich der Vertragsabschluss. Allerdings handelt es sich bei der reinen Vertragsunterzeichnung nicht automatisch immer um den formellen Beginn. Denn meistens werden die Verträge von sogenannten Vermittlern geschlossen. In diesem Fall muss der Vertrag zunächst zustande kommen. Nach der Vertragsunterzeichnung wird der dieser dem entsprechenden Bauunternehmen bzw. Hersteller übergeben. Dieser prüft den Vertrag und nimmt diesen in der Regel an. Eine schriftliche Annahmeerklärung geht dem Bauherren in diesem Fall zu. Jedoch muss der Vertrag nicht zwangsläufig angenommen werden, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen auch abgelehnt werden, beispielweise, wenn der Vermittler Fehler in der Kalkulation des Preises gemacht hat. In solchen Fällen wird das jeweilige Unternehmen den Bauherren ein verbessertes Angebot machen, welches er dann wahlweise annehmen oder ablehnen kann. Erst wenn die Annahmeerklärung beim Bauherren eingeht spricht man von dem formellen Beginn.

