forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke
Viele Flächen bzw. Grundstücke stehen nur der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Diese Flächen können sowohl bebaut als auch unbebaut sein. In erster Linie dienen sie, wie der Name schon sagt der reinen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung und man findet hier Wälder, Wiesen, Felder, landwirtschaftliche Betriebe, etc. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch hier eine Baugenehmigung erfolgen, wenn es sich bei dem Gebäude um ein Land- und forstwirtschaftlichen Betrieb handelt. Hinzu kommen Gebäude, die der Unterhalt des Betriebes dienen, wie Wohnhäuser für die Arbeiter oder Gebäude für die Unterbringung von Ernte und Tieren. Vielfach wird auch der Bau von Gewerbegebäuden zugelassen, die der Versorgung der Menschen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich dienen, wie beispielweise Tankstellen, Versorgungsgeschäfte und andere. Reine forstwirtschaftliche Grundstücke sind in der Regel von der Bebaubarkeit ausgenommen. In der Bewertung liegen diese Grundstücke in ihrem Wert deutlich unter denen von Baugrundstücken.

