Freigabeversprechen

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In der Regel wird bei der Immobilienfinanzierung das Darlehen abgesichert, und zwar in Form einer eingetragenen Grundschuld. Hierdurch erhält der Darlehengeber eine Sicherheit: er kann die Zwangsversteigerung anstreben, wenn der Gläubiger seinen Zahlungen nicht nachkommt. Man unterscheidet bei der Grundschuld die Rangfolge. Eine Grundschuld im ersten Rang bietet die höchste Sicherheit. Erteilt das jeweilige Kreditinstitut ein Freigabeversprechen, so ist sie verpflichtet die Belastung auf dem Grundstück unter bestimmten Voraussetzungen frei zu geben. Das bedeutet, dass diese beispielweise einem anderen Gläubiger zur Verfügung gestellt wird, wenn eine Umschuldung stattfindet. Das Kreditinstitut fordert natürlich die Zahlung eines entsprechenden Gegenwertes bevor die Freigabe erfolgt. Bei einer Umschuldung wird von dem neuen Gläubiger die Restdarlehenssumme in der Regel abgelöst, so dass die Voraussetzungen für die Freigabe vorliegen.

 
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