Freistellungsverpflichtungserklärung
Die Bank sichert die Eigentumswohnungen durch eine Globalgrundschuld ab, wenn ein Bauträger den Bau der Eigentumswohnungen übernimmt. Meist wird bereits in der Bauphase von Seite des Bauträgers mit der Vermarktung der Eigentumswohnungen begonnen. Ein Käufer einer Eigentumswohnung muss in diesen Fällen meist schon in der Bauphase eine erste Zahlung leisten, obwohl die Eigentumswohnung noch nicht fertiggestellt wurde. Um den Käufer in diesem Falle zu schützen und ihn vor eventuellen Schaden zu bewahren, darf der Bauträger nur eine Zahlung verlangen, wenn er eine entsprechende Freistellungserklärung nachweisen kann. Die Freistellungserklärung versichert dem Käufer, dass die Eigentumswohnung von der Globalbelastung der Bank freigestellt wird, sobald der volle Kaufpreis entrichtet wurde. Sollte aus irgendwelchen Gründen keine Fertigstellung der Eigentumswohnung erfolgen, so verpflichtet sich die Bank geleistete Zahlungen in Höhe des anteiligen Werts zurückzubehalten.

