Gefahrenübergang
Der Gefahrenübergang erfolgt zu einem bestimmten Zeitpunkt, bei jedem Kauf. In der Regel ist es bei einem Kauf die Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer. Im Bereich des Hausbaus erfolgt der Gefahrenübergang mit der Bauabnahme. Doch was bedeutet der Gefahrenübergang? – Vor der Bauabnahme ist der jeweilige Bauunternehmer, Architekt oder Bauträger für die Immobilie verantwortlich. Dass heißt er haftet für jegliche Mängel, die in dieser Zeit entstehen, denn er ist für den „Schutz“ seiner Leistungen verantwortlich. Ein Beispiel: Ein Fenster wird geliefert und montiert, doch zu einem späteren Zeitpunkt wird festgestellt, dass sich Kratzer im Fensterprofil und auf der Scheibe befinden. Vor der Bauabnahme muss der jeweilige Bauunternehmer für den Schaden aufkommen und die Fenster ersetzen. Nach der Bauabnahme ist der Bauherr selbst für die Fenster verantwortlich und falls nun Kratzer auf die Scheibe gelangen, so muss er selbst die Ausbesserung vornehmen und die Kosten hierfür tragen. Die Gefahr liegt also beim Bauherren. Hieraus wird auch ersichtlich, wie wichtig die Bauabnahme für den Bauherren ist, er hat dabei auf alle etwaigen Mängel zu achten und diese zu protokollieren.

