Gemeindebedarfsflächen

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Die Gemeindebedarfsflächen gehen aus dem amtlichen Bebauungsplänen hervor. Hierunter sind Flächen zu verstehen, die für den Gemeinbedarf vorgesehen sind und daher ist eine bauliche Nutzung nur seitens der Gemeinde möglich. Bauwerke, die zum Gemeinbedarf gerechnet werden können, sind beispielweise Schulen, Kindergärten, Sportplätze oder auch Kirchen. Vor dem Kauf eines Grundstücks sollte man daher einen Einblick in den Bebauungsplan nehmen um zu erkennen, ob in der Nähe des Kaufgrundstückes solche Gemeindebedarfsflächen bestehen. Es empfiehlt sich dann, bei der Gemeinde nachzufragen, welcher Gemeinbedarf geplant ist. Wer selbst Kinder hat, den wird es sicherlich nicht stören, wenn direkt nebenan ein Kindergarten oder eine Schule gebaut wird, doch andere Bauherren befürchten hierdurch eine erhebliche Lärmbelastung. Auch bei Krankenhäusern muss man sich bewusst sein, dass diese mit Lärm und einem höheren Verkehrsaufkommen verbunden sind. Dessen sollte man sich vor dem Kauf eines Grundstückes auf jeden Fall bewusst sein. Im übrigen gelten Erschließungsanlagen nicht zu den Gemeindebedarfsflächen.

 
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