Gestehungskosten
Der Begriff Gestehungskosten ist im Prinzip gleichzusetzen mit den Anschaffungs-, Fertigungs- oder Herstellungskosten. Von den Gestehungskosten spricht man im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Erstellung einer Immobilie. Die Begriffe Anschaffungs- oder Erwerbskosten verwendet man in der Regel nur beim Kauf einer Immobilie. Von den Herstellungskosten dagegen spricht man, wenn man selbst eine Immobilie erricht oder errichten lässt. Bei den Herstellungskosten handelt es sich demnach um eine Reihe von verschiedenen Kosten, wie beispielweise Grundstücks-, Erschließungs-, Bau-, Ingenieur-, Architekten-, Behörden-, Gerichts- oder Maklerkosten. Hinzu kommen Positionen wie die Grunderwerbssteuern, die Finanzierungskosten oder auch Kosten für die Gestaltung der Außenanlagen. Aber auch die Anschaffungs- bzw. Erwerbskosten bestehen nicht nur aus dem reinen Kaufpreis. Zum Beispiel werden Modernisierungs-, Renovierungs-, Makler- und Notarkosten ebenfalls hinzu gerechnet. Einerseits sind die Gesamtkosten entscheidend für die Finanzierung einer Immobilie. Andererseits dienen sie aus steuerlichem Gesichtpunkt zur Berechnung der Abschreibung.

