Gläubiger
Der Begriff Gläubiger ist von dem italienischen Wort „credere“, welches übersetzt „glauben“ heißt, zurückzuführen. Es findet im Zusammenhang mit dem Schuldrecht Anwendung. Der Schuldner schuldet einem anderen eine bestimmte Leistung bzw. Schuld. Dieser andere wird als Gläubiger bezeichnet. Die deutsche Bezeichnung ist auf die Gegebenheit zurückzuführen, dass derjenige, der die Schuld zur Verfügung stellt, daran glaubt, dass der Schuldner diese auch erbringen kann. Schuldner und Gläubiger gehen untereinander eine Rechtsbeziehung ein, die als Schuldverhältnis bezeichnet wird. Dabei muss es sich nicht Kredite oder Darlehen handeln, wie es bei der Immobilienfinanzierung der Fall ist. Sondern ein Schuldverhältnis kann auch in anderen Rechtsbeziehungen entstehen. Grundsätzlich kann ein Schuldner einen Gläubiger, wie auch mehrere verschiedene Gläubiger haben. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird derjenige als Gläubiger bezeichnet, der den Titel vollstreckt. Gibt es mehrere Gläubiger und wird von dem Schuldner das Insolvenzverfahren eingeleitet, so treffen alle Gläubiger gemeinsam im Rahmen einer Versammlung die wesentlichen Entscheidungen in Bezug auf das Insolvenzverfahren.

