Grenzabstand

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Grundsätzlich müssen Gebäude, die errichtet werden, festgelegte Abstände zu den Nachbargrundstücken einhalten. Eine Ausnahme liegt nur bei einer vorgeschriebenen oder erlaubten Grenzbebauung vor. Wie groß der Abstand zu den Nachbargrundstücken sein muss, findet sich in den Bauauflagen. Auch die einzelnen Landesbauverordnungen legen zum Teil unterschiedliche Grenzabstände fest. Vielfach gilt die Regelung, dass das Gebäude einen Mindestabstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück haben muss. Allerdings gelten auch hier Ausnahmeregelungen, denn beispielweise dürfen Garagen fast immer bis auf die Grenze gebaut werden. Auch untergeordnete Bauteile dürfen in die Mindestabstandsfläche hineinragen, wie beispielweise Balkone. Je nach dem on man auf das Gebäude oder die Grenze Bezug nimmt, spricht man von der Abstandsfläche oder entsprechend vom Grenzabstand. Für Gebäude gilt fast immer eine festgelegte Abstandfläche, Ausnahmen werden nur in den seltensten Fällen erteilt. Wer eine Grenzbebauung vornehmen möchte bzw. den Grenzabstand verringern möchte, bedarf immer der Zustimmung der Nachbarn und der Genehmigung der zuständigen Baubehörde.

 
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