Grenzeinhaltungsbestätigung

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Die Grenzeinhaltungsbestätigung wird häufig auch als Grenzbescheinigung oder als Grenzattest bezeichnet. Grundsätzlich muss bei der Errichtung eines Gebäudes darauf geachtet werden, dass die vorgegebenen Grenzabstände eingehalten werden. In vielen Fällen handelt es sich um einen Mindestabstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze. Genauere Angaben findet man in den jeweiligen Landesbauverordnung. Ausnahmen bestehen nur selten, meist ist in diesen Fällen eine Grenzbebauung vorgeschrieben. Auch für untergeordnete Bauwerke kann eine andere Regelung gelten, wie es beispielweise oft bei Garagen der Fall ist. Bei der Grenzeinhaltungsbestätigung handelt es sich um eine amtliche Bescheinigung, die bescheinigt, dass das jeweils neu errichtete Gebäude, die vorgeschriebenen Grenzabstände eingehalten hat. Die Grenzeinhaltungsbescheinigung wird nach der Errichtung des Gebäudes entweder durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder durch das Katasteramt ausgestellt. Häufig wird die Grenzeinhaltungsbescheinigung zur Auszahlung der Baukredite benötigt.

 
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