Grundflächenzahl

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Die Grundflächenzahl, abgekürzt auch einfach GRZ genannt, stellt ein Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks dar. Insgesamt gibt es in Bezug auf die bauliche Nutzung drei verschiedene Maße: Geschossflächenzahl (GFZ), Baumassenzahl (BMZ) und die Grundflächenzahl. Die Grundflächenzahl gibt an, welche Fläche des Grundstücks überbaut werden darf. Beispiel: Die Grundflächenzahl wird mit 0,40 festgesetzt, so dürfen maximal 40 Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden. Es handelt sich dabei um eine Zahl, die mit zwei Dezimalstellen angegeben wird. Zu der überbauten Fläche zählt nicht nur das zu errichtende Gebäude, sondern auch befestigte Wege und Flächen können unter Umständen hierzu gerechnet werden. Die Grundflächenzahl gibt das Verhältnis von der Gesamtfläche des Grundstücks zur überbauten Fläche an. Bauherren sind in der Regel an einer möglichst großen Ausnutzung der Grundstücksfläche interessiert. Doch für eine geordnete, städtebauliche Entwicklung ist die Grundflächenzahl von entscheidender Rolle. Die zuständige Genehmigungsbehörde kann jedoch bei einem begründeten Antrag des Bauherren eine entsprechende Ausnahme zulassen.

 
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