Grundschulddarlehen

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Bei einem Grundschulddarlehen handelt es sich um die gängigste Form der Baufinanzierung. Durch die Grundschuld, die im Grundbuch eingetragen wird, wird der Hausbau bzw. der Immobilienerwerb auch dann gewährt, wenn nur geringe Sicherheiten gegeben sind. Denn die Grundschuld sichert den Darlehensbetrag ab. Das zu finanzierende Objekt bzw. die zu finanzierende Immobilie dienen also als direkte Sicherheit. Durch die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch erhält der Darlehensgeber gewisse Rechte an der Immobilie. So kann er bei einer eintretenden Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers eine Zwangsversteigerung einleiten lassen. Aus dem Erlös aus der Versteigerung oder aus dem Verkauf der Immobilie werden die Ansprüche des Darlehensgebers befriedigt. Der Begriff Grundschulddarlehen wird in der Praxis jedoch wenig gebraucht, man spricht in diesem Zusammenhang viel häufiger vom sogenannten Hypothekendarlehen. Die Konditionen eines Grundschulddarlehens sind meist günstiger als bei vergleichbaren Darlehen, die ohne Grundschuld gewährt werden. Dies liegt insbesondere an der Sicherheitsleistung.

 
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